Organe und weitere Funktionsträger
Das Liechtensteinische Landesmuseum ist eine
öffentlich-rechtliche Stiftung des Fürstentums Liechtenstein.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Liechtensteinische Landesmuseum
(LLMG) vom 20. November 2009 und besitzt gemäss Art. 6 folgende Organe:
a)
Der Stiftungsrat
b) die Direktion
b) die Revisionsstelle
Als weiterer Funktionsträger besteht der Fachbeirat
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