Organe und weitere Funktionsträger
Das Liechtensteinische Landesmuseum ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Fürstentums Liechtenstein. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Liechtensteinische Landesmuseum (LLMG) vom 20. November 2009 und besitzt gemäss Art. 6 folgende Organe:

a)
Der Stiftungsrat
b) die Direktion
b) die Revisionsstelle

Als weiterer Funktionsträger besteht der
Fachbeirat